Eltern, deren Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) betreut werden, sind zur Zahlung eines Elternbeitrages verpflichtet. Ist diese finanzielle Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten, kann dieser Beitrag auf Antrag vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen werden. Nach Vorlage der Einkommensunterlagen wird durch den zuständigen Mitarbeiter im Amt geprüft, ob ein Anspruch besteht und ein Übernahme- bzw. Ablehnungsbescheid erteilt.
Verwaltungsstelle Lübben, Beethovenweg 14
Frau Hoppe Telefon: 03546/20-1740 Zimmer 232